Weinheim

Nach Zollkontrollen: Ermittlung wegen illegalen Arbeitern

Wie im gesamten Gebiet des Hauptzollamts Karlsruhe wurden auch in Weinheim Geschäfte durchleuchtet. Nagelstudios und Beautysalons standen besonders im Fokus.

Foto: Zoll

Achtung, Kontrolle! Im Zuständigkeitsgebiet des Hauptzollamts Karlsruhe fanden am Mittwoch Untersuchungen in Betrieben statt – auch in Weinheim. Regionaler Schwerpunkt waren Beautysalons und Nagelstudios (wir berichteten). Dabei wurde vor allem die illegale Beschäftigung von ausländischen Arbeitern aufgedeckt.

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Obwohl der Einsatz nach Angaben von Hauptzollamts-Sprecherin Alina Holm nicht anlassbezogen war, schien die Auswahl doch nicht zufällig getroffen worden zu sein. Denn die Durchsuchung von acht Objekten, die im Rhein-Neckar-Kreis aufgesucht worden waren, führte zur Einleitung von insgesamt 36 Verfahren. Zwar wollte sich Holm aus Datenschutzgründen nicht dazu äußern, wie viele hiesige Geschäfte kontrolliert wurden. Nach WN-Informationen waren aber mindestens zwei der acht Betriebe Weinheimer Unternehmen.

Schwarzarbeit und Betrug

Diese wurden nach Schwarzarbeit, illegalen Beschäftigungen sowie Scheinselbstständigkeiten und Leistungsbetrug durchleuchtet. Im Rahmen der Kontrollen wurden Geschäftsunterlagen eingesehen sowie Mitarbeiter und Arbeitgeber befragt. Und die Beamten wurden fündig: Bei den 36 Verfahren, die im Rhein-Neckar-Kreis nun eröffnet werden, handelt es sich in 21 Fällen um illegale Aufenthalte im Bundesgebiet und 15 Mal um den Vorenthalt beziehungsweise die Veruntreuung von Lohnzahlungen. Strafrechtlich relevant sind vor allem die Delikte um die Einreisebestimmungen. Hier werden allein 16 Strafverfahren eingeleitet, in fünf Fällen handelt es sich um Bußgeldverfahren. Das gegenteilige Bild ergibt sich bei den Veruntreuungsdelikten: Hier sind es lediglich drei Straf-, aber zwölf Bußgeldverfahren.

Die Ermittlungen, die wegen illegaler Beschäftigung von Kräften aus dem Ausland eröffnet werden, richten sich sowohl gegen Arbeitgeber als auch -nehmer, „aber in verschiedener Dimension“, wie Zollsprecherin Holm erklärt.

Doch wie realistisch ist eine Strafverfolgung ins nicht europäische Ausland? „Wir arbeiten eng mit internationalen Behörden zusammen und agieren weltweit. Es ist nicht so, dass jemand sich einer Vollstreckung entziehen könnte, weil er sich ins Ausland absetzt“, sagt Alina Holm. Wenn beispielsweise ein Bußgeld verhängt wird, werde dieses vollstreckt, sobald eine Person mit offenen Forderungen wieder nach Deutschland einreist.

Fluchtversuch vereitelt

Im gesamten Gebiet des Hauptzollamts Karlsruhe wurden 19 Nagelstudios und Beautysalons überprüft. Insgesamt führte das zur Einleitung von 57 Straf- und Bußgeldverfahren. Auch wurde der Fluchtversuch einer Person vereitelt, die sich der Maßnahme entziehen wollte. Darüber hinaus fanden die Beamten bei einer Person Rauschgift und stellten dieses sicher. Der Tatverdächtige wurde der Polizei übergeben. Des Weiteren wurde bei der Maßnahme eine Person aufgegriffen, die zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Beamten brachten sie umgehend in die zuständige Justizvollzugsanstalt Mannheim.