Warum die Stadtwerke den Strompreis schon wieder erhöhen
Die Stadtwerke Weinheim haben angekündigt, den Arbeitspreis für Strom ab dem 1. April um 6,3 Prozent zu erhöhen. Geschäftsführer Alexander Skrobuszynski erklärt, warum sich der Energieversorger dazu gezwungen sieht.
![Weil die Bundesregierung die zugesagte Subventionierung der Netzentgelte kurzfristig zurückgenommen hat, sehen sich die Stadtwerke dazu gezwungen, die Strompreise ab April zu erhöhen, erklärt Geschäftsführer Alexander Skrobuszynski (Archivbild). Weil die Bundesregierung die zugesagte Subventionierung der Netzentgelte kurzfristig zurückgenommen hat, sehen sich die Stadtwerke dazu gezwungen, die Strompreise ab April zu erhöhen, erklärt Geschäftsführer Alexander Skrobuszynski (Archivbild).](https://www.wnoz.de/imgs/03/3/7/1/5/3/8/WeinhStadtwerke01_21_04_2023-c5d954956ff78075.jpg?w=1612&h=806&crop=crop-center&q=70&fit=crop-50-50&s=5fa0f4eb41255743bdaf41f84ad492ff)
Es ist gerade einmal sechs Wochen her, dass die Stadtwerke Weinheim (SWW) ihre Strompreise geändert haben. Zum 1. Januar sank der Arbeitspreis in allen Stromtarifen geringfügig um 0,031 Cent pro Kilowattstunde (netto). Dagegen wurde der Netto-Grundpreis um 20 Euro pro Jahr – beziehungsweise um 12 Euro in den Sonderverträgen für Nachtstromspeicherheizungen und Wärmepumpen – erhöht. Jetzt muss der lokale Energieversorger seine Preise schon wieder ändern.
Wie begründen die Stadtwerke die Preiserhöhung?
Der Grund: „Der ursprünglich von der Ampelregierung verabschiedete Bundeshaushalt sah eine Subventionierung der Netzentgelte auf Transportnetzebene in Milliardenhöhe vor“, heißt es in einer Mitteilung der SWW. Doch am 15. November 2023 erklärte das Bundesverfassungsgericht den Haushaltsentwurf für verfassungswidrig. „Als Konsequenz zog die Bundesregierung die bereits zugesicherte Unterstützung wieder zurück. In Kombination mit der ebenfalls sehr kurzfristig angekündigten Änderung der Umlage aus der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) führt dies zur Preiserhöhung“, teilen die Stadtwerke mit.
„Wir bitten die Bürger um Verständnis für die zweite Anpassung binnen kurzer Zeit“, erklärte Geschäftsführer Alexander Skrobuszynski und fügte hinzu: „Da die externen Kosten zuletzt massiv gestiegen sind, können wir diese leider nicht mehr allein tragen. Wir bestimmen die Strompreise nur zum Teil selbst. Die Hälfte des Preises gibt der Gesetzgeber vor. Die für alle unerwarteten Kostensteigerungen durch den Wegfall der Subventionen müssen wir deshalb an unsere Kunden weitergeben.“
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Was bedeutet das konkret für die Kunden?
Konkret bedeutet das: Ab dem 1. April steigt bei den SWW in der Grundversorgung der Arbeitspreis um 2,45 Cent (plus 6,3 Prozent) pro Kilowattstunde von aktuell 38,75 Cent auf 41,20 Cent pro Kilowattstunde inklusive aller Abgaben und Steuern. Die weiteren Produkte außerhalb der Grundversorgung würden sich in einem ähnlichen Umfang ändern. Zumindest der Grundpreis ändert sich nicht schon wieder. Für einen Durchschnittshaushalt von drei Personen mit einem Jahresverbrauch von 3000 Kilowattstunden ergeben sich nach Berechnungen der SWW Mehrkosten in Höhe von etwa sechs Euro pro Monat. Jeder Kunde werde aber auch schriftlich über die individuelle Preisänderung informiert.
Kundencenter bittet um Unterstützung
„Die Umsetzung der regulatorischen Vorgaben bindet aktuell im Kundencenter der Stadtwerke eine hohe Kapazität, daher bitten wir die Kunden um Unterstützung“, lautet der Appell von Florian Keller, Teamleiter des Kundencenters. Kunden der Stadtwerke Weinheim könnten ihren monatlichen Abschlag online über das Kundenportal bei Bedarf selbst anpassen, welches sie unter www.sww.de aufrufen können. Es sei außerdem möglich, den Zählerstand zum Stichtag der Preisanpassung am 1. April 2024 online zu übermitteln. pro/–
Alle Infos zu den gesetzlichen Änderungen haben die Stadtwerke online zusammengefasst.