Weinheim/Mannheim

Weitere Beweisanträge der Verteidigung im Maskenprozess

Die Verteidiger der Weinheimer Ärztin, die mehr als 4000 Maskenatteste "auf Zuruf" ausgestellt haben soll, wollen in der Berufungsverhandlung am Landgericht Mannheim weitere Zeugen hören. Das Gericht lehnt das jedoch ab.

Am Montag fand am Landgericht Mannheim der fünfte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen die Weinheimer Ärztin statt (Archivbild). Foto: Thomas Rittelmann
Am Montag fand am Landgericht Mannheim der fünfte Verhandlungstag im Berufungsprozess gegen die Weinheimer Ärztin statt (Archivbild).

Die Berufungsverhandlung gegen die Weinheimer Ärztin, die zwischen Mai 2020 und Januar 2021 mehr als 4000 Maskenatteste ohne Untersuchung oder nähere Kenntnis über mögliche Vorerkrankungen der Patienten ausgestellt haben soll, ist am Montag am Landgericht Mannheim fortgesetzt worden. Aus Sicht des Gerichts könnte die Beweisaufnahme abgeschlossen werden. Doch die Verteidigung sieht das anders.

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Einfluss auf Ermittlungen genommen?

Rechtsanwalt Sven Lausen begründete ausführlich, warum er jene Vertreterin der Staatsanwaltschaft Mannheim als Zeugin hören wolle, die in der Anfangszeit der Ermittlungen – wie berichtet – eine Einstellung des Verfahrens erwogen hatte. Aber auch der Anwalt der Bezirksärztekammer, der mit einer Anzeige das Verfahren in Gang gebracht hatte, wäre nach Überzeugung der Verteidigung ein wichtiger Zeuge. Nur auf dessen Betreiben hin seien die Ermittlungen fortgesetzt worden, und zwar in der von ihm vorgeschlagenen Weise – mit Hausdurchsuchung und Prüfung der Bankkonten der Angeklagten. Da der Anwalt der Bezirksärztekammer zugleich Leitender Oberstaatsanwalt in Karlsruhe sei, wäre es aus Sicht der Verteidigung "offenkundig", dass die Staatsanwaltschaft Mannheim keine unabhängigen Ermittlungen mehr habe führen können.

Oberstaatsanwältin Katja König sah dagegen keine Notwendigkeit, diese Zeugen zu hören. Dass die Bezirksärztekammer das Verfahren ins Rollen gebracht und die Staatsanwaltschaft zunächst eine Einstellung des Verfahrens erwogen hat, sei ja unstrittig und in der Verhandlung bereits zur Sprache gekommen. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Dr. Christian Hirsch teilte – nach mehrstündiger Sitzungsunterbrechung – die Auffassung der Staatsanwaltschaft und lehnte die Beweisanträge ab.

Bürohilfe muss nicht mehr aussagen

Außerdem verzichtete das Gericht nun doch darauf, die Bürohilfe der Ärztin als Zeugin zu hören, da sie sich auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen kann. Das Verfahren gegen die Bürohilfe, die in erster Instanz wegen Beihilfe zu einer Geldstrafe verurteilt worden war, hatte das Landgericht im Berufungsverfahren „wegen geringer Schuld“ kürzlich eingestellt.

Die Berufungsverhandlung gegen die Weinheimer Ärztin, die in erster Instanz zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden war, wird am 18. Dezember um 9 Uhr fortgesetzt. Dann dürften weitere Beweisanträge von den Verteidigern gestellt werden. pro