Göttingen

Abriegelung von Wohnblock wegen Corona war unzulässig

Polizisten stehen im Juni 2020 vor einem unter Quarantäne gestellten Wohngebäude in der Göttinger Innenstadt. Foto: Swen Pförtner/dpa
Polizisten stehen im Juni 2020 vor einem unter Quarantäne gestellten Wohngebäude in der Göttinger Innenstadt.