Gesundheitsprävention

Bundesverwaltungsgericht bestätigt Corona-Regeln von 2020

Zu Beginn der zweiten Corona-Welle wurde darüber gestritten, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Corona-Regeln der Bundesländer noch ausreichend waren. Das Bundesverwaltungsgericht hat das jetzt entschieden.

Geschlossene Gaststätte im Herbst 2020. Das Bundesverwaltungsgericht hat die «Generalklausel» als Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen für ausreichend erklärt. Foto: Kira Hofmann/dpa-Zentralbild/ZB
Geschlossene Gaststätte im Herbst 2020. Das Bundesverwaltungsgericht hat die «Generalklausel» als Rechtsgrundlage für Corona-Maßnahmen für ausreichend erklärt.