Gesellschaft

Karlsruhe fordert Nachbesserungen beim Kinderehen-Verbot

Seit 2017 sind im Ausland geschlossene Ehen unwirksam, wenn einer der Partner noch unter 16 war. Sinnvoll, so das Bundesverfassungsgericht. Doch der Gesetzgeber habe etwas Wichtiges außer Acht gelassen.

Bundesverfassungsgericht: «Ehefreiheit als Menschenrecht gilt gleichermaßen für deutsche und ausländische Staatsangehörige wie für staatenlose Personen». Foto: Uli Deck/dpa
Bundesverfassungsgericht: «Ehefreiheit als Menschenrecht gilt gleichermaßen für deutsche und ausländische Staatsangehörige wie für staatenlose Personen».