Justiz

Was ist bei Terrorabwehr erlaubt? Verfassungsgericht prüft

Wohl niemand will in einer Polizeidatenbank als Verdächtiger auftauchen. Der Gesetzgeber hat die rechtlichen Vorgaben für das Datensammeln geändert. Vor dem Verfassungsgericht ging es nun um mögliche Folgen.

Das Bundesverfassungsgericht soll beim Thema Datensammeln Klarheit schaffen. Foto: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht soll beim Thema Datensammeln Klarheit schaffen.