Justiz

Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Die Befugnisse im Hessischen Verfassungsschutzgesetz für verdeckte Ermittler sind laut Bundesverfassungsgericht zu weit gefasst. (Symbolbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Die Befugnisse im Hessischen Verfassungsschutzgesetz für verdeckte Ermittler sind laut Bundesverfassungsgericht zu weit gefasst. (Symbolbild)