Justiz

Hessisches Verfassungsschutzgesetz teils verfassungswidrig

Hessens Verfassungsschutzgesetz verstößt selbst in Teilen gegen die Verfassung. Die Befugnisse bei Handyortung und verdeckten Ermittlungen sind laut Bundesverfassungsgericht zu weitreichend.

Die Befugnisse im Hessischen Verfassungsschutzgesetz für verdeckte Ermittler sind laut Bundesverfassungsgericht zu weit gefasst. (Symbolbild) Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Die Befugnisse im Hessischen Verfassungsschutzgesetz für verdeckte Ermittler sind laut Bundesverfassungsgericht zu weit gefasst. (Symbolbild)