Bundesverfassungsgericht

Karlsruhe prüft Ampel-Wahlrecht: nur teils verfassungswidrig

Um die Aufblähung des Bundestags zu bremsen, reformierte die Ampel 2023 das Wahlrecht. Der Kern der Reform ist verfassungskonform, Teile sind verfassungswidrig. Beide Seiten sehen sich als Gewinner.

Ob das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2025 angepasst wird, blieb zunächst offen. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/dpa
Ob das Wahlrecht noch vor der Bundestagswahl 2025 angepasst wird, blieb zunächst offen. (Archivbild)