Bundesverfassungsgericht

Grünes Licht für neues Wahlrecht - mit einer Einschränkung

Als überwiegend verfassungsgemäß stuft das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht ein. Foto: Uli Deck/dpa
Als überwiegend verfassungsgemäß stuft das Bundesverfassungsgericht das neue Wahlrecht ein.