Soziales

Jobcenter zahlt nicht für Hunde

Wenn ein Arbeitsloser einen Hund hält, muss er für die Kosten des Tieres selbst aufkommen. Das hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg entschieden.

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss. Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat festgestellt, dass ein Jobcenter die Kosten für die Haltung eines Hundes nicht übernehmen muss.