Verkehr

«Knöllchen»-Machtwort aus Karlsruhe: Halter ist nicht Täter

Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden. Foto: Ole Spata/dpa
Ein Strafzettel klemmt hinter einem Scheibenwischer (Symbolbild). Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Halter eines Autos nicht automatisch der Täter ist, wenn mit dem Wagen Parkverstöße begangen werden.