Anklage: Blutrache Hintergrund für tödliche Kopfschüsse
Im August 2024 wurde ein junger Mann am Frankfurter Hauptbahnhof gezielt erschossen. Nun sitzen acht Männer auf der Anklagebank des Frankfurter Landgerichts.
Frankfurt/Main (dpa) - Mit gezielten Schüssen in den Hinterkopf soll ein Mann laut Anklage vor rund eineinhalb Jahren einen anderen Mann im Frankfurter Hauptbahnhof erschossen haben. Zum Prozessauftakt hat die Staatsanwaltschaft nun ihre Vorwürfe gegen die von ihr angeklagten acht Männer vor dem Landgericht verlesen.
Hintergrund der Tat sei eine schon länger andauernde Familienfehde in der Türkei gewesen: Mittels Blutrache habe der gewaltsame Tod eines Familienmitglieds gesühnt werden sollen.
Anklage: Heimtückischer Mord
Insgesamt sitzen acht Männer im Alter zwischen 22 und 56 Jahren auf der Anklagebank. Sie haben teils die deutsche und teils die türkische Staatsangehörigkeit. Sieben von ihnen wirft die Staatsanwaltschaft heimtückischen Mord vor, einem Mann wirft sie Verabredung zu einem Verbrechen vor.
Das Opfer entstammt der anderen mutmaßlich an der Fehde beteiligten Familie. Die Angeklagten hätten den 27-Jährigen ausgewählt, da er auf der Plattform Tiktok aktiv war und sich immer wieder live filmte - was Rückschlüsse auf seinen Aufenthaltsort möglich machte, wie die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sagte. So auch am Tatabend, als der junge Mann per Zug erst zum Mainzer Hauptbahnhof und von dort aus weiter zum Frankfurter Hauptbahnhof fuhr.
Aus kurzem Abstand von hinten in den Kopf geschossen
Dort hätten ihn zwei der Angeklagten erwartet. Nach seiner Ankunft mit dem ICE habe ihn der heute 56-jährige Hauptangeklagte in der Nähe der Gleise getötet. Er soll ihm zunächst im Abstand von etwa 30 Zentimetern von hinten einmal in den Kopf geschossen haben. Auf den am Boden Liegenden habe er noch zwei weitere Schüsse abgefeuert. Das Opfer starb am Tatort.
Die Bundespolizei konnte den Schützen im Bahnhof festnehmen, bevor er mit einem Zug fliehen konnte. In den folgenden Monaten wurden auch die weiteren Angeklagten verhaftet.
Die Angeklagten ließen von ihren Rechtsanwälten am ersten Prozesstag erklären, sich nicht äußern zu wollen.