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Abschiebehaft? - Karlsruhe stärkt Rechte von Betroffenen

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Vor der Abschiebehaft muss eine Vertrauensperson benachrichtigt werden. Foto: Sebastian Gollnow/dpa
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat entschieden: Vor der Abschiebehaft muss eine Vertrauensperson benachrichtigt werden.