Bundesverfassungsgericht

Arbeitgeber mit Beschwerde zu Nachtzuschlägen erfolgreich

Zwei Firmen sollen Nachtschichtarbeitern höhere Zuschläge zahlen als tariflich vereinbart. So entschied es zumindest das Bundesarbeitsgericht. In Karlsruhe geht es für die Arbeitgeber besser aus.

Das Bundesverfassungsgericht hat zu Zuschlägen für Nacharbeit geurteilt (Archivbild). Foto: Uli Deck/dpa
Das Bundesverfassungsgericht hat zu Zuschlägen für Nacharbeit geurteilt (Archivbild).