Regierung

Begriff «Rasse» wird doch nicht aus Grundgesetz gestrichen

Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaubens oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf. Foto: Uwe Anspach/dpa
Artikel 3 des Grundgesetzes besagt, dass niemand wegen seines Geschlechtes, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat, Herkunft, Glaubens oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden darf.