Soziales

BGH stärkt Rechte zu betreuender Menschen

Manchmal brauchen Menschen aus gesundheitlichen Gründen Hilfe, um Dinge zu erledigen. Dabei haben sie Mitspracherecht - auch wenn der eigene Wunsch aus Sicht Dritter nicht der beste Weg ist.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Foto: Uli Deck/dpa
Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe.