DDR-Verbrechen

Zehn Jahre Haft für Stasi-Mord - «gnadenlos ausgeführt»

Aus Richtersicht gibt es keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte 1974 im Auftrag des DDR-Geheimdienstes den tödlichen Schuss abfeuerte. Foto: Sebastian Christoph Gollnow/dpa
Aus Richtersicht gibt es keinen Zweifel daran, dass der Angeklagte 1974 im Auftrag des DDR-Geheimdienstes den tödlichen Schuss abfeuerte.