Vorschlag von Merz

Innenministerium: Straftäter-Ausbürgerung verfassungswidrig

Merz kann sich vorstellen, straffälligen Doppelstaatlern die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen. Das Bundesinnenministerium hat verfassungsrechtliche Bedenken gegen den Vorschlag des CDU-Chefs.

Das Bundesinnenministerium verweist auf den hohen Schutzgehalt von Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes. (Symbolbild) Foto: Jörg Carstensen/dpa
Das Bundesinnenministerium verweist auf den hohen Schutzgehalt von Artikel 16 Absatz 1 des Grundgesetzes. (Symbolbild)