Kriminalität

Kabinett beschließt Regeln für V-Personen

Ihr Einsatz ist heikel und umstritten: V-Personen sollen der Polizei gegen Geld Informationen aus ihren kriminellen Milieus liefern. Die Bundesregierung will ihren Einsatz nun regeln.

Vertrauenspersonen sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld. Foto: Rolf Vennenbernd/dpa
Vertrauenspersonen sind keine hauptberuflichen Ermittler. Sie werden zum Beispiel von der Polizei oder auch von dem Verfassungsschutz angeworben, um aus ihrer eigenen extremistischen oder kriminellen Gruppe Informationen zu liefern - meist gegen Bargeld.