Selbstbestimmung

Mehr als 22.000 Menschen haben Geschlechtseintrag geändert

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes reicht eine Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. (Archivbild) Foto: Jens Kalaene/dpa
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes reicht eine Erklärung beim Standesamt, um den Geschlechtseintrag zu ändern. (Archivbild)