Kinderkrankengeld

Mütter bleiben viel öfter für krankes Kind daheim als Väter

Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (Symbolbild). Foto: Annette Riedl/dpa
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts (Symbolbild).