Neuregelung zum 1. Juni

Mutterschutz nun auch nach Fehlgeburten möglich

Fehlgeburten sind für Betroffene einschneidend. Anspruch auf Mutterschutzleistungen gab es bislang trotzdem nicht. Das ändert sich nun für bestimmte Fälle.

Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, brauchen häufig eine Pause, um sich zu erholen. Foto: Fabian Sommer/dpa
Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, brauchen häufig eine Pause, um sich zu erholen.