Bundestag

Mutterschutz greift künftig auch bei Fehlgeburten

Bislang mussten sich Frauen nach einer Fehlgeburt krankschreiben lassen, um sich zu erholen. Aber das hat der Bundestag nun per Gesetz geändert. Ein Überblick.

Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. (Symbolbild) Foto: Fabian Sommer/dpa
Das Mutterschutzgesetz schützt die Frau insbesondere in der Zeit unmittelbar vor und nach der Entbindung eines Kindes. (Symbolbild)