Grenzkontrollen

Notlage in der Asylpolitik? Der Streit über eine EU-Klausel

Wer an der Grenze um Asyl nachsuchte, konnte über Jahre nach Deutschland einreisen. Nun darf die Bundespolizei auch Asylbewerber zurückweisen. Muss dazu eine Notlage nach EU-Recht erklärt werden?

Die deutschen Grenzen werden nach Anweisung des Bundesinnenministers stärker kontrolliert. Foto: Marcus Golejewski/dpa
Die deutschen Grenzen werden nach Anweisung des Bundesinnenministers stärker kontrolliert.

Berlin (dpa) - Herrscht wegen des Zuzugs von Migranten eine «nationale Notlage» – also eine Art Ausnahmezustand, der Zurückweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen rechtfertigt? Die «Welt» meldete, Kanzler Friedrich Merz habe eine solche Notlage ausgerufen, und zwar nach Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Das wurde aber schnell dementiert. «Es hat niemand in der Bundesregierung, auch ich persönlich nicht, eine Notlage ausgerufen», sagte Merz in Brüssel.

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