Neubewertung der AfD

Staatsrechtler: Neubewertung der AfD öffentlich machen

Muss sich das Bundesamt für Verfassungsschutz mit Äußerungen zu Parteien, die unter Extremismus-Verdacht stehen, zurückhalten, wenn Wahlen anstehen? Staatsrechtler Battis sieht das nicht so.

Peter Boehringer und Roman Reusch waren während des Berufungsverfahrens in Münster vor Ort. (Archivfoto) Foto: Guido Kirchner/dpa
Peter Boehringer und Roman Reusch waren während des Berufungsverfahrens in Münster vor Ort. (Archivfoto)