Justiz

Gericht: Hessen-AfD darf als Verdachtsfall beobachtet werden

Die AfD in Hessen - hier im Wahlkampf für die Bundestagswahl im Februar in Neu-Isenburg - darf als rechtsextremer Verdachtsfall geführt werden. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Die AfD in Hessen - hier im Wahlkampf für die Bundestagswahl im Februar in Neu-Isenburg - darf als rechtsextremer Verdachtsfall geführt werden. (Archivbild)