Wiesbadener Verwaltungsgericht

Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden

Das Wiesbadener Verwaltungsgericht beurteilt die Einstufung der hessischen AfD als Verdachtsfall für den Verfassungsschutz als rechtmäßig. Die Partei bewege sich außerhalb der verfassungsmäßig geschützten Meinungsfreiheit, heißt es in der Begründung.

Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag. Foto: Carsten Koall/dpa/Symbolbild
Blick auf das Parteilogo bei einem AfD-Bundesparteitag.