Justiz

Strafmündigkeit: Wann Kinder für ihre Taten haften müssen

Ab 14 Jahren können Straftäter in Deutschland belangt werden. Doch nicht nur das Alter entscheidet darüber, ob es strafrechtliche Konsequenzen gibt.

Jugendliche vor dem Gesetz: Ab 14 kann Strafmündigkeit greifen. (Symbolbild) Foto: Monika Skolimowska/dpa
Jugendliche vor dem Gesetz: Ab 14 kann Strafmündigkeit greifen. (Symbolbild)

Berlin (dpa) - Ab welchem Alter Minderjährige für Straftaten belangt werden können, regelt das Strafrecht klar - doch nicht jede aufgedeckte Straftat zieht auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Der Begriff «Strafmündigkeit» ist dabei zentral.

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