Justiz

Neuer Gentges-Appell: Strafmündigkeit untersuchen

Wenn Kinder in Deutschland Straftaten begehen, müssen sie sich erst ab 14 Jahren verantworten. Eine über 100 Jahre alte Regel. Aus Sicht der Justizministerin geht sie nicht mit der Zeit.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) will die Strafmündigkeit wissenschaftlich untersuchen lassen. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) will die Strafmündigkeit wissenschaftlich untersuchen lassen. (Archivbild)