Justiz

Neuer Gentges-Appell: Strafmündigkeit untersuchen

Wenn Kinder in Deutschland Straftaten begehen, müssen sie sich erst ab 14 Jahren verantworten. Eine über 100 Jahre alte Regel. Aus Sicht der Justizministerin geht sie nicht mit der Zeit.

Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) will die Strafmündigkeit wissenschaftlich untersuchen lassen. (Archivbild) Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Baden-Württembergs Justizministerin Marion Gentges (CDU) will die Strafmündigkeit wissenschaftlich untersuchen lassen. (Archivbild)

Stuttgart (dpa/lsw) - Nach dem tödlichen Streit von Kindern an einer Stuttgarter Stadtbahnhaltestelle appelliert Landesjustizministerin Marion Gentges an Bund und Länder, die Strafmündigkeit von Jungen und Mädchen unter 14 Jahren stärker in den Blick zu nehmen. «Wir müssen auf wissenschaftlicher Grundlage einschätzen können, ob das Strafmündigkeitsalter grundsätzlich korrigiert werden muss», sagte die CDU-Ministerin. Man müsse zudem überlegen, ob schon für jüngere Menschen eine qualifizierte staatliche Ansprache möglich sei – auch gegen den Willen der Eltern.

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