Entscheidung der TU Chemnitz

Uni weist Voigts Einspruch gegen Entzug des Doktortitels ab

Thüringens Ministerpräsident steht wegen seiner Dissertation von 2008 schon seit Monaten unter Druck. Der Doktorgrad ist ihm entzogen. Nun hat die TU Chemnitz über seinen Widerspruch entschieden.

Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt ist mit einem Widerspruch gegen die Aberkennung seines Doktortitels gescheitert. (Archivbild) Foto: Michael Kappeler/dpa
Thüringens Ministerpräsident Mario Voigt ist mit einem Widerspruch gegen die Aberkennung seines Doktortitels gescheitert. (Archivbild)

Erfurt/Chemnitz (dpa) - Die Technische Universität Chemnitz bleibt bei ihrer Entscheidung, Thüringens Ministerpräsidenten Mario Voigt den Doktorgrad zu entziehen. Ein Widerspruch des CDU-Politikers gegen die Aberkennung des Titels sei vom Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät der TU Chemnitz zurückgewiesen worden, teilte ein Sprecher der Universität auf Anfrage mit. Zuvor hatte der «Stern» berichtet. 

Ein Anwalt Voigts teilte mit, dass die Entscheidung der TU Chemnitz nicht überraschend sei. «Nach rechtlicher Prüfung werden wir Klage erheben.»

Erste Vorwürfe kamen im Wahlkampf auf

Voigt steht seit Monaten wegen der Sache unter Druck. Ihm wird vorgeworfen, in seiner Dissertation mit dem Titel «Der amerikanische Präsidentschaftswahlkampf: George W. Bush gegen John F. Kerry» aus dem Jahr 2008 unsauber gearbeitet zu haben. Die ersten Plagiatsvorwürfe waren kurz vor der Landtagswahl 2024 aufgekommen.

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Damals war Voigt mit seiner CDU noch in der Opposition und trat als Spitzenkandidat der Christdemokraten an. Die CDU witterte damals eine Schmutzkampagne im Wahlkampf. Nach der Wahl bildete Voigt eine Regierung aus CDU, BSW und SPD - die sogenannte Thüringer Brombeer-Koalition - und wurde im Landtag zum Regierungschef gewählt. 

Im Januar 2026 wurde dann bekannt, dass die TU Chemnitz nach einer langwierigen Prüfung zu der Entscheidung gekommen ist, Voigt die Doktorwürde abzuerkennen. Schon damals kündigte Voigt an, sich gegen diese Entscheidung zu wehren - notfalls vor Gericht.

AfD setzt Voigt seit Monaten unter Druck

Dieser Punkt könnte nun erreicht sein. «Die Entscheidung wirft aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Fragen auf - insbesondere zum Bewertungsmaßstab und zur Verhältnismäßigkeit», so der Anwalt von Voigt. Es sei ein einmaliger Vorgang, dass eine Universität einen Doktortitel aberkenne, nachdem ein «externer, neutraler Gutachter die Voraussetzungen für einen Entzug verneint hat».

Vor allem die oppositionelle AfD mit ihrem Landespartei- und Fraktionschef Björn Höcke setzt Voigt wegen des Entzugs seines Doktortitels immer wieder unter Druck. Anfang Februar hatte die AfD-Fraktion im Thüringer Landtag ein konstruktives Misstrauensvotum gegen Voigt losgetreten - Höcke trat dabei selbst für den Posten des Ministerpräsidenten an und scheiterte. Voigt blieb im Amt.

Mitte Mai präsentierte Höckes AfD-Fraktion ein von ihr bezahltes Gutachten des als «Plagiatsjäger» bekannten österreichischen Kommunikationswissenschaftlers Stefan Weber, das weitere Plagiatsstellen in Voigts Doktorarbeit belegen sollte.

Voigt stand auch wegen der nicht gekennzeichneten Verwendung von Künstlicher Intelligenz in seinen Reden und mehreren Gastbeiträgen in der Kritik. Nachdem dies im Juni bekannt geworden war, nahm die «FAZ» einen Gastbeitrag von Voigt aus dem Netz.