Leistungsempfänger wehren sich

Gericht: Arbeitslosengeld II war 2022 nicht zu niedrig

Das Bundessozialgericht sieht die Höhe des Arbeitslosengeldes II im Jahr 2022 trotz Preissteigerungen als ausreichend an. Klagen auf mehr Geld blieben erfolglos.

Das Bundessozialgericht sieht das Arbeitslosengeld II für 2022 trotz Inflation als ausreichend an. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Das Bundessozialgericht sieht das Arbeitslosengeld II für 2022 trotz Inflation als ausreichend an. (Archivbild)