Jugendstrafe

Warum der mutmaßliche CSD-Täter Abdul B. auf freiem Fuß war

Abdul B. wurde bereits im Mai zu einer Jugendstrafe verurteilt. Trotzdem war er auf freiem Fuß und konnte am Samstag mutmaßlich mit einem Auto beim CSD in Berlin in eine Menschenmenge fahren. Warum?

Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet, viele weitere verletzt. Foto: Soeren Stache/dpa
Bei dem Angriff wurde eine Frau getötet, viele weitere verletzt.

Berlin/Karlsruhe (dpa) - Wie konnte das passieren? Die Frage steht nach Anschlägen auf deutschem Boden oft im Fokus der politischen Debatte - so auch nach dem mutmaßlich islamistisch motivierten Anschlag am Rande des Christopher Street Days (CSD) in Berlin am Wochenende. Eine Frau kam ums Leben, 29 weitere Menschen wurden verletzt. Dabei war der mutmaßliche Täter polizeibekannt und bereits verurteilt worden. Am zweiten Tag nach den brutalen Ereignissen mehren sich die Forderungen nach Aufklärung. 

Worum ging es bei den früheren Verurteilungen?

Nach Angaben der Generalstaatsanwaltschaft Berlin war Abdul B. schon zwei Mal vom Amtsgericht Tiergarten verurteilt worden. Im Februar 2022 sprach ihn das Jugendschöffengericht wegen Körperverletzung sowie räuberischer Erpressung schuldig, weil er 2019 auf dem Schulhof einer Berliner Oberschule einen Menschen geschlagen und ein Jahr später am Innsbrucker Platz jemandem Kopfhörer geraubt hatte. Das Gericht wies ihn an, an einem «themenzentrierten Kurzzeitkurs» teilzunehmen.

Im Mai 2026 wurde Abdul B. dann von demselben Jugendgericht zu einer Jugendstrafe von 22 Monaten Gefängnis verurteilt. Zudem ordnete es regelmäßige Beratungsgespräche an. Grund waren diesmal seine Versuche, sich 2025 in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Außerdem ging es um Propaganda für den IS im Jahr 2024.

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Was führte zur Freilassung des späteren mutmaßlichen Täters?

Das Gericht beschloss eine sogenannte Vorbewährung - eine Möglichkeit, die das deutsche Jugendstrafrecht bietet. Ob die Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird, sollte so erst sechs Monate später entschieden werden, und nur erfolgen, wenn Abdul B. seinen Auflagen nachkomme, regelmäßig Beratungsgespräche besuche und sich straffrei verhalte.

Der Haftbefehl gegen Abdul B. wurde aber mit dem Urteil nach sechs Monaten in deutscher Untersuchungshaft aufgehoben - er kam frei. Die Staatsanwaltschaft wollte eine Jugendstrafe mit einer längeren Haftzeit erreichen und den Mann in der Untersuchungshaft behalten. Sie ging deswegen in Berufung. Daher war das Urteil des Amtsgerichts bisher nicht rechtskräftig.

Nach dem Anschlag in Berlin steht die Frage im Raum, wie es dazu kommen konnte. Foto: Markus Lenhardt/dpa
Nach dem Anschlag in Berlin steht die Frage im Raum, wie es dazu kommen konnte.

Warum wurde der Haftbefehl aufgehoben?

Abdul B. wurde 2025 schon im Libanon gefasst und war dort im Gefängnis. Nach seiner Rückkehr nach Berlin saß er sechs Monate in Untersuchungshaft. Das berücksichtigte das Amtsgericht im Urteil. Zudem habe er seine Taten überwiegend gestanden und sich glaubhaft vom IS distanziert. Die U-Haft diene vorrangig der Sicherung eines Strafverfahrens und sei keine Strafe.

Eine Sprecherin der Berliner Strafgerichte verwies darauf, dass eine sechsmonatige Untersuchungshaft bei einem deutschen Heranwachsenden schon vergleichsweise lang sei. Angesichts der Länge der vorgesehenen Haftstrafe und der bereits abgesessenen Untersuchungshaft sei eine Aufhebung des Haftbefehls «nicht ungewöhnlich» - zumal eine Flucht-, Wiederholungs- oder Verdeckungsabsicht als Haftgrund verneint worden sei.

Welche anderen Möglichkeiten hätten Justiz und Polizei gehabt?

Das Amtsgericht hätte der Staatsanwaltschaft folgen und eine höhere Strafe verhängen können. Wenn das Gericht zugleich eine weitere Gefahr durch den Mann gesehen hätte, hätte es den Haftbefehl und die Untersuchungshaft aufrechterhalten können, so dass eine Freilassung nicht erfolgt wäre. 

Bekannt ist aber auch, dass längere Gefängnisaufenthalte und schlechter Einfluss weiterer Gefangener zu weiteren Radikalisierungen führen können. Das Gericht setzte stattdessen auf Bewährungshelfer, Beratungen und bewährte Strategien zur sogenannten Deradikalisierung.

Warum führte ein erneuter Polizeieinsatz bei Abdul B. nicht zu einer Festnahme?

Am 3. Juli durchsuchte die Polizei seine Wohnung in Berlin-Schöneberg, weil es einen Verstoß gegen das Waffengesetz gegeben haben sollte. Abdul B. hatte sich mit einer Waffe gezeigt. Die Polizei fand aber nur eine Spielzeugwaffe.

Warum wird nun über das Jugendstrafrecht debattiert?

Das Jugendstrafrecht gilt für Jugendliche bis 17 Jahre und unter bestimmten Bedingungen für Heranwachsende im Alter von 18 bis einschließlich 20 Jahren. Dabei steht Erziehung vor Strafe. Ziel ist vor allem die Verhinderung einer erneuten Straffälligkeit und einer kriminellen Karriere. Oft verzichtet ein Jugendgericht auf eine Gefängnisstrafe und ordnet stattdessen die Teilnahme an erzieherischen Maßnahmen an, etwa soziale Trainingskurse, Anti-Aggressions-Training oder ein Täter-Opfer-Ausgleich.

Das Amtsgericht hatte festgestellt, zum Tatzeitpunkt sei Abdul B. zwischen 18 und 19 Jahren alt gewesen. Es bestünden «keine Zweifel daran, dass es sich bei ihm um noch einen in der Entwicklung befindlichen prägbaren Menschen handelt, bei dem aufholbare Reife- und Entwicklungsrückstände bestehen und der nach seiner Entwicklung einem Jugendlichen gleichsteht».

Waren die Berliner Justizsenatorin oder andere Instanzen der Politik in solche Entscheidungen involviert?

Gerichte sind in Deutschland unabhängig von der Politik. Die Berliner Senatsjustizverwaltung betonte denn auch am Wochenende: «Die Entscheidung über die Sanktion und dementsprechend über Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Haftbefehls trifft ausschließlich das unabhängige Gericht» auf Grundlage der Gesetze und Erkenntnisse. Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) werde das nicht bewerten.

Nach viel Kritik an der Gerichtsentscheidung sagte Badenberg dann allerdings am Montag im ARD-«Morgenmagazin», man müsse grundsätzlich schauen, ob die aktuellen gesetzlichen Maßstäbe zum Jugendstrafrechts noch zeitgemäß seien. «Nach diesem Anschlag ziehe ich die Konsequenz, dass genau in solchen Fällen in der Tat die Täter härter zu bestrafen sind. Wir hatten vergleichbare Fälle. Und härter zu bestrafen wären sie, wenn man das Erwachsenenstrafrecht anwenden würde.»

Wie groß ist die Bedrohung durch den IS?

Die Terrormiliz IS kontrollierte mit rund 80.000 Kämpfern aus mehr als 120 Ländern einst große Gebiete im Irak und Syrien. Dort zählt sie heute noch schätzungsweise 1.500 bis 3.000 Kämpfer. Der IS gilt durch sein globales Netzwerk mit regionalen Ablegern aber weiterhin als tödlichste Terrororganisation weltweit. Die Bedrohung ist in vergangenen Jahren vor allem in der Sahel-Region in Afrika und in Zentralasien gestiegen. In Europa beobachten Terrorismusexperten außerdem eine zunehmende Radikalisierung Minderjähriger im Internet.

Auch in Deutschland werden immer wieder mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer des IS festgenommen und vor Gericht verurteilt. Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt vor einer anhaltend hohen Gefährdung durch den islamistischen Terrorismus. Insbesondere der IS versuche weiterhin, Anschläge in Europa und Deutschland zu verüben oder hierzu anzuspornen.