Entschädigung für Zwangssterilisationsopfer in Japan
In Japan wurden zwischen 1948 und 1996 viele Menschen unter einem Gesetz zwangsweise sterilisiert. Das oberste Gericht des Landes trifft dazu eine wegweisende Entscheidung.

Tokio (dpa) - Japans Oberster Gerichtshof hat ein inzwischen nicht mehr wirksames Sterilisationsgesetz, unter dem Tausende Menschen zwangsweise unfruchtbar gemacht wurden, als verfassungswidrig eingestuft. Das Gericht habe zugleich einer Gruppe von Klägern eine Entschädigung zugesprochen, die sich vor vielen Jahren einer Operation zur Sterilisation unterziehen mussten, berichtete die japanische Nachrichtenagentur Kyodo. Ihre Entschädigungsansprüche fielen nicht unter eine Verjährungsfrist, da das Gesetz verfassungswidrig gewesen sei, so das Gericht. Es sei nicht zu tolerieren, dass der Staat in diesem Fall eine solche Frist geltend mache.