Sexualstraftäter gesteht Kindesmissbrauch bei Hafturlaub
Ein verurteilter Sexualstraftäter aus Niedersachsen soll während eines Hafturlaubs erneut zwei Jungen missbraucht haben - in Bayern und Sachsen-Anhalt. Was droht dem 23-Jährigen nun?
Aschaffenburg (dpa) - Ein in Niedersachsen verurteilter Sexualstraftäter hat vor dem Landgericht Aschaffenburg gestanden, in seinem Hafturlaub zwei Jungen in Bayern und Sachsen-Anhalt sexuell missbraucht zu haben. «Die Fantasien waren da, das hat die Inhaftierung auch nicht geändert», sagte der 23-Jährige. Der Verdächtige räumte die Vorwürfe der Anklage umfassend ein.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm unter anderem mehrfachen schweren sexuellen Missbrauch, Herstellen und Besitz von kinderpornographischen Inhalten, Vergewaltigung und Körperverletzung vor.
Das Opfer aus dem Raum Aschaffenburg soll zur Tatzeit zwischen März und Mai 2025 zwölf Jahre alt gewesen sein. Zudem soll es im Juli 2025 zu einem Übergriff auf einen damals Elfjährigen im Salzlandkreis gekommen sein. Die schweren Sexualstraftaten soll der Mann teils gefilmt und fotografiert haben.
Staatsanwaltschaft sieht Gefahr für Allgemeinheit
«Die Staatsanwaltschaft wird in der Hauptverhandlung die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung beantragen», sagte Staatsanwalt Sebastian Geis und machte damit deutlich, für wie gefährlich die Ermittler den Angeklagten halten. Sicherheitsverwahrung kann nach dem Verbüßen einer Haftstrafe angeordnet werden, wenn von dem verurteilten Täter weiterhin eine erhebliche Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht.
Fast vier Jahre saß der junge Mann bereits wegen Kindesmissbrauchs in der Jugendanstalt Hameln in Niedersachsen in Haft. Zur Vorbereitung auf seine dauerhafte Entlassung war er Anfang 2025 in den Hafturlaub entlassen worden und nach Bayern gezogen. In einer Fachambulanz für Sexualstraftäter sprach er nach Erkenntnis der Ermittler regelmäßig mit Experten.
Dennoch soll der Angeklagte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft Aschaffenburg wieder zwei minderjährigen Jungen schwer sexuell missbraucht haben.
Verhandlung vor Jugendkammer
Das Verfahren findet vor der 2. Jugendkammer als Jugendschutzgericht statt. Es ist prinzipiell öffentlich. Dennoch besteht die Möglichkeit, dass die Öffentlichkeit etwa für die Vernehmung der Opfer ausgeschlossen wird.
Vorfall bei unbegleitetem Freigang
Vor dem Hafturlaub hatte der junge Mann bereits mehrere unbegleitete Ausgänge machen dürfen. Zwischenzeitlich waren diese Lockerungen ausgesetzt worden. Er habe einen Ausgang dazu missbraucht, nach Bildern von Kindern zu suchen, die ihn erregten, sagte der Mann am Mittwoch im Gerichtssaal. Laut niedersächsischem Justizministerium suchte er mit seinem Handy im Internet nach frei zugänglichen Bildern. Daraufhin seien die Lockerungen der Jugendanstalt Hameln zunächst ausgesetzt und dann nach Gesprächen unter Einschränkungen wieder gewährt worden.