Kriminalität

Telefonbetrug: Wenn die Polizei Bargeld verlangt

Mit sogenannten Schockanrufen setzen Kriminelle auf die emotionale Notlage ihrer Opfer. Vor dem Landgericht München I. muss sich seit Freitag ein 43-Jähriger verantworten - doch der gibt sich unwissend.

Wer selbst einen Anruf erhält, in dem die Polizei Bargeld verlangt, sollte gleich auflegen und den Notruf wählen (Symbolfoto). Foto: Karl-Josef Hildenbrand/dpa
Wer selbst einen Anruf erhält, in dem die Polizei Bargeld verlangt, sollte gleich auflegen und den Notruf wählen (Symbolfoto).