Bundesgerichtshof

Negativzinsen auf Bankguthaben laut BGH teils unzulässig

Banken und Sparkassen berechneten manchen Kunden über Jahre Zinsen für die Aufbewahrung von Einlagen. Teils zu Unrecht, so der BGH. Das Urteil könnte auch für künftige Niedrigzinsphasen wichtig sein.

Für Guthaben Zinsen zahlen statt bekommen - Bundesrichter prüfen die Rechtmäßigkeit. (Illustration) Foto: Daniel Karmann/dpa
Für Guthaben Zinsen zahlen statt bekommen - Bundesrichter prüfen die Rechtmäßigkeit. (Illustration)

Karlsruhe (dpa) - Normalerweise bekommen Sparer Zinsen, wenn sie Geld zur Bank bringen. Doch über Jahre berechneten viele Geldhäuser ihren Kundinnen und Kunden negative Zinsen für deren Guthaben. Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) können nun Inhaber von Sparkonten mit Rückzahlungen rechnen. Für Kunden mit Girokonten gilt das nur unter bestimmten Umständen.

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