Gerichtsverfahren

Urteil gegen 21-Jährigen nach Axt-Angriff in ICE

In einem ICE attackiert ein Mann während der Fahrt mehrere Fahrgäste mit einer Axt. Der Mann ist wegen einer Erkrankung schuldunfähig und muss in der Psychiatrie bleiben.

Ein Jahr nach dem Axtangriff in einem ICE in Niederbayern ist das Urteil gegen den Beschuldigten gesprochen worden. (Archivbild) Foto: Armin Weigel/dpa
Ein Jahr nach dem Axtangriff in einem ICE in Niederbayern ist das Urteil gegen den Beschuldigten gesprochen worden. (Archivbild)

Regensburg (dpa) - Weil er vor gut einem Jahr im Wahn mehrere Reisende in einem ICE in Niederbayern mit einer Axt angegriffen hat, ist für einen 21-Jährigen die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik angeordnet worden. Der Syrer ist aufgrund einer Erkrankung schuldunfähig, wie die Vorsitzende Richterin nach der Urteilsverkündung vor dem Landgericht Regensburg sagte. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Gericht legte dem 21-Jährigen unter anderem versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung zur Last. Mit dem Urteil folgte das Gericht den Plädoyers von Staatsanwalt, Nebenklagevertreter und Verteidiger: Sie hatten übereinstimmend gefordert, dass der Beschuldigte in der Psychiatrie bleibt. 

Der Beschuldigte befindet sich aufgrund einer psychischen Erkrankung seit der Tat in einer Klinik. (Archivbild) Foto: Armin Weigel/dpa
Der Beschuldigte befindet sich aufgrund einer psychischen Erkrankung seit der Tat in einer Klinik. (Archivbild)

Zwei Schwerverletzte

Nach Überzeugung des Gerichts attackierte der Mann am 3. Juli 2025 in dem Zug Fahrgäste mit einer Axt und einem Hammer. Der ICE kam bei Straßkirchen westlich von Deggendorf zum Stehen. Zwei Menschen erlitten schwere Verletzungen. Dass bei dem Angriff niemand zu Tode kam, sei schlichtweg Zufall gewesen, sagte die Vorsitzende Richterin.

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Der Beschuldigte habe während seiner dreijährigen Flucht als unbegleiteter Minderjähriger eine Schizophrenie entwickelt. Er höre unter anderem Stimmen mit imperativem Charakter und habe sich zum Tatzeitpunkt selbst bedroht und in einer Notwehrsituation gefühlt, sagte die Vorsitzende Richterin unter Berufung auf die Sachverständige. Weil derzeit eine erhebliche Wiederholungsgefahr bestehe, bleibe der Mann in einer psychiatrischen Einrichtung.