Wohnungsbau

Barrierefrei hat Vorrang: BGH erlaubt Aufzug und Rampe

Der BGH erlaubt dem Kläger Klaus Ehrl im Hinterhof eines Jugendstilhauses in München einen Aufzug zu bauen - und setzt damit ein klares Zeichen. Foto: Susanne Kupke-Flohr/dpa
Der BGH erlaubt dem Kläger Klaus Ehrl im Hinterhof eines Jugendstilhauses in München einen Aufzug zu bauen - und setzt damit ein klares Zeichen.