Kostenverteilung

Wem nutzt es? BGH betont Spielraum für Eigentümer-Beschlüsse

Wer den hauptsächlichen Nutzen hat, soll auch dafür zahlen - das können Wohneigentümer bei Erhaltungsmaßnahmen beschließen. Der BGH betont den weiten Gestaltungsspielraum. Nicht alle wird das freuen.

Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch. Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild
Akten liegen vor einem Prozess in einem Landgericht auf dem Tisch.