Steuerrecht und Reha-Training

BFH: Mitgliedschaft im Fitnessstudio nicht absetzbar

Ein Arzt verschreibt seiner Patientin Wassergymnastik. Auf den damit verbundenen Zusatzkosten eines Fitnessstudios bleibt die Frau sitzen.

Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio kann nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn Patienten dort ein vom Arzt verschriebenes Training absolvieren. (Illustration) Foto: picture alliance / dpa
Die Mitgliedschaft im Fitnessstudio kann nach einem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs nicht von der Steuer abgesetzt werden. Das gilt auch, wenn Patienten dort ein vom Arzt verschriebenes Training absolvieren. (Illustration)