Lufthansa unterliegt

BGH: Fluggast muss bei ausgelassenem Teilflug nicht zahlen

Umsteigeverbindungen werden häufig billiger angeboten als die darin enthaltenen Direktflüge. Passagiere sind nun besser gegen hohe Nachforderungen geschützt.

Die Lufthansa muss vor Gericht eine Niederlage hinnehmen (Archivbild) Foto: Malin Wunderlich/dpa
Die Lufthansa muss vor Gericht eine Niederlage hinnehmen (Archivbild)