Verbotene Preisabsprachen

Haften Geschäftsführer für Kartellbußgelder? BGH fragt EuGH

Wenn ein Vorstand oder Geschäftsführer Pflichten verletzt, kann das fürs Unternehmen schwere Folgen haben. Aber müssen die Chefs für Kartellbußen selbst einstehen? Der BGH wendet sich nach Luxemburg.

Der Kartellsenat verhandelt zu einem Rechtsstreit um ein Kartellbußgeld. Foto: Uli Deck/dpa
Der Kartellsenat verhandelt zu einem Rechtsstreit um ein Kartellbußgeld.