Verkehr

BGH verhandelt über Standgebühren für abgeschlepptes Auto

Während sich ein Abschleppunternehmen und ein Autobesitzer über die Kosten stritten, steht der Wagen auf dem Firmengelände. Und steht. Und steht. So summierten sich die Gebühren auf 4935 Euro. Ist das okay?

Dürfen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge den Autobesitzer 4935 Euro kosten? Foto: Jan Woitas/dpa
Dürfen widerrechtlich abgestellte Fahrzeuge den Autobesitzer 4935 Euro kosten?