Bundesgerichtshof

BGH verhandelt zu Falschbehauptungen in sozialen Netzwerken

Am obersten deutschen Zivilgericht geht es am Dienstag um ein Meme über Renate Künast - und die Frage, welche Ansprüche Betroffenen bei falschen Tatsachenbehauptungen gegen Facebook zustehen.

Inwieweit muss der Betreiber eines sozialen Netzwerkes für Falschbehauptungen auf seiner Plattform haften? (Foto-Illustration) Foto: Anna Ross/dpa
Inwieweit muss der Betreiber eines sozialen Netzwerkes für Falschbehauptungen auf seiner Plattform haften? (Foto-Illustration)