Entschädigung bei Verspätung

EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich schwächen

Wenn ein gebuchter Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Möglicherweise gibt es in Zukunft für Betroffene jedoch deutlich seltener Geld.

Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Schwelle für Entschädigungsansprüche auf fünf bis zwölf Stunden angehoben werden. (Archivbild) Foto: Andreas Arnold/dpa
Nach dem Vorschlag der Kommission soll die Schwelle für Entschädigungsansprüche auf fünf bis zwölf Stunden angehoben werden. (Archivbild)

Brüssel (dpa) - Von Verspätungen betroffene Fluggäste könnten laut Verbraucherschützern in Zukunft deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung haben. Die EU-Staaten beraten derzeit über einen Vorschlag der Europäischen Kommission, der unter anderem Entschädigungen erst bei deutlich längeren Verspätungen als bisher vorsieht.

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