Entschädigung bei Verspätung

EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich schwächen

Wenn ein gebuchter Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Möglicherweise gibt es in Zukunft für Betroffene jedoch deutlich seltener Geld.

Eine mögliche EU-Reform könnte die Entschädigungsansprüche von Passagieren stark reduzieren. (Archivbild) Foto: Sascha Thelen/dpa
Eine mögliche EU-Reform könnte die Entschädigungsansprüche von Passagieren stark reduzieren. (Archivbild)

Brüssel (dpa) - Von Verspätungen betroffene Fluggäste haben in Zukunft möglicherweise deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Staaten beraten derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordnung. Angesichts der möglichen Neuerungen schlagen Verbraucherschützer Alarm – sie fürchten, dass künftig ein Großteil der betroffenen Fluggäste keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben könnte. Auch aus der Bundesregierung kommt Gegenwind.

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