EU-Reform könnte Fluggastrechte deutlich schwächen
Wenn ein gebuchter Flug mehr als drei Stunden Verspätung hat, haben Passagiere Anspruch auf finanzielle Entschädigung. Möglicherweise gibt es in Zukunft für Betroffene jedoch deutlich seltener Geld.

Brüssel (dpa) - Von Verspätungen betroffene Fluggäste haben in Zukunft möglicherweise deutlich seltener Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Staaten beraten derzeit über eine Reform der Fluggastrechteverordnung. Angesichts der möglichen Neuerungen schlagen Verbraucherschützer Alarm – sie fürchten, dass künftig ein Großteil der betroffenen Fluggäste keinen Anspruch mehr auf Entschädigung haben könnte. Auch aus der Bundesregierung kommt Gegenwind.