Fünf statt drei Stunden

Luftfahrt-Lobby will längere Fristen für Entschädigungen

Bislang müssen Airlines ihre Passagiere ab drei Stunden Verspätung finanziell entschädigen. Foto: Andreas Arnold/dpa
Bislang müssen Airlines ihre Passagiere ab drei Stunden Verspätung finanziell entschädigen.