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Zoff um Eierlikör-Werbung: Ei, Ei, Ei, Ei, Ei ist erlaubt

Eieiei versus Ei, Ei, Ei, Ei, Ei: Im Zoff zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen. Es ging um die Frage, wie viel Ei bei der Werbung für Eierlikör erlaubt ist.

Im Streit zweier Eierlikörhersteller wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort sprechen. Foto: Robert Günther/dpa-tmn/dpa
Im Streit zweier Eierlikörhersteller wird das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort sprechen.

Düsseldorf (dpa) - Herumeiern erlaubt: Im Streit zweier Eierlikörhersteller hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht ein Machtwort gesprochen. Das Gericht schlug sich am Donnerstag mit seinem Urteil auf die Seite des Spirituosenherstellers Nordik aus Niedersachsen. Der Spirituosenfabrikant Verpoorten aus Bonn ging leer aus.

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