Klagefristen

Urteil stärkt Sonderkündigungsschutz für Schwangere

Schwangeren darf nicht gekündigt werden. Doch was ist, wenn die Frau erst nach ihrem Rauswurf von der zu diesem Zeitpunkt bereits bestehenden Schwangerschaft erfährt und verspätet klagt?

Das Bundesarbeitsgericht hat zum Sonderkündigungsschutz für Schwangere geurteilt. Foto: Martin Schutt/dpa
Das Bundesarbeitsgericht hat zum Sonderkündigungsschutz für Schwangere geurteilt.